: „Busengrabscher“ muß zahlen
München (dpa) - Ein zweiunddreißigjähriger „Busengrabscher“, der wegen brutaler Griffe an die Brust bei vier Frauen vom Münchener Landgericht I zu einer Freiheitsstrafe von zweiundzwanzig Monaten wegen sexueller Nötigung verurteilt worden war, muß seine Strafe nicht absitzen. Voraussetzung sei allerdings, daß der vorbestrafte Kundenbetreuer sich einer Therapie unterzieht und an ein Frauenhaus dreitausend Mark Buße zahlt, meinten die Richter am Dienstag. Das Gericht billigte dem sexuell gestörten Mann erheblich verminderte Schulfähigkeit zu.
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