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■ Offizieller Umtauschkurs von D-Mark in Mark der DDR seit gestern 1:2 / Erster Teil des Staatsvertrags in Bonn und Ost-Berlin vorgestellt
Berlin/Bonn (taz) - Seit gestern ist der offizielle Umtauschkurs von D-Mark in Mark der DDR 1:2, nicht mehr wie zuvor 1:3. Das wurde in deutsch-deutscher Synchronität am Mittwoch in Bonn und Ost-Berlin bekanntgegeben. Kanzleramtsminister Seiters und DDR-Regierungssprecher Gehler gaben auf den beiden Pressekonferenzen - rechtzeitig vor den DDR-Kommunalwahlen - den ersten Teil des „Staatsvertrages“ zwischen DDR und BRD in Form einer gemeinsamen „Erklärung“ bekannt. Der Staatsvertrag soll, wie erwartet, am 1.Juli in Kraft treten. Ausgangspunkte der Währungsunion, um die es in diesem ersten Teil geht, sind die „Stabilität der D-Mark“ und daß die DDR-Wirtschaft „durch Einführung der sozialen Marktwirtschaft rasch wettbewerbsfähig gemacht (wird)“.
Die Eckpunkte der Währungsunion: Die Mark der DDR wird mit Wirkung vom 2.Juli 1990 auf D-Mark umgestellt. „Löhne, Gehälter, Stipendien, Mieten und Renten sowie andere wiederkehrende Versorgungszahlungen, z.B. Unterhaltszahlungen, werden im Verhältnis 1:1 umgestellt.“ Bei Löhnen und Gehältern werden die Bruttogehälter vom 1.Mai 1990 zugrunde gelegt. Das heißt, generelle Ausgleichszahlungen für den Subventionsabbau wird es nicht geben. Das Rentensystem wird dem der BRD angeglichen, so daß die absoluten DM-Beträge für die DDR-Rentner künftig in der Regel höher sein werden. Wo dies nicht der Fall ist, sollen sie so aufgestockt werden, „daß der bisherige Rentenbetrag in D-Mark bezahlt wird“. Die DDR soll in „finanzieller Eigenverantwortung“ nicht näher erläuterte „rechtliche Regelungen“ treffen, um „soziale Härten“ für Bezieher niedriger Renten und Studenten auszugleichen. „Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich im Verhältnis 2:1 umgestellt.“
Der Punkt, um den es die längsten Auseinandersetzungen gegeben hatte, der Umtausch der Sparguthaben, ist jetzt differenziert nach dem Alter geregelt worden: Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können 2.000 Mark 1:1 umtauschen, 15- bis 59jährige 4.000 Mark und alle DDR-Bürger ab 60 Jahren 6.000 Mark.
Um den DDR-BürgerInnen den Teilverlust ihrer Sparguthaben schmackhaft zu machen, haben sich beide Seiten geeinigt, daß den Sparern „zu einem späteren Zeitpunkt für den bei der Umstellung 2:1 reduzierten Betrag ein verbrieftes Anteilsrecht am volkseigenen Vermögen eingeräumt werden kann“. Wie DDR-Verhandlungsleiter Krause erklärte, hofft man so auch die Diskussion um das „Volkseigentum“ zu beenden. An ihm „können“ dann künftig eventuell die DDR-Bürger teilhaben, die etwas auf der hohe Kante haben.
ws/bg
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