: Eine Steuer, die kein Geld bringen soll
■ Hearing der Angestelltenkammer zum Gesetzentwurf einer „Getränkeverpackungssteuer“ / Gesetzgebungskompetenz juristisch umstritten
Zum ersten Mal in ihrer Geschichte möchte die Angestelltenkammer Bremen von ihrem Initiativrecht Gebrauch machen und einen Gesetzentwurf in die Bürgerschaft einbringen. Bis Ende des Jahres soll sich das Parlament mit dem Entwurf „über die Erhebung einer Steuer auf nicht wiederverwendbare Getränkeverpackungen“ beschäftigen und eine Getränkeverpackungssteuer verabschieden. Zur öffentlichen Diskussion ihrer Vorstellungen lud die Kammer gestern nachmittag zu einem Expertenhearing.
Unter Federführung von Beatrix Wupperman hatte die Angestelltenkammer eine umfangreiche Studie zur Einführung von Ökosteuern in Bremen vorgelegt (siehe taz v. 5.5). Dem guten Beispiel der Städte Detmold und Hannover folgend, die beide bereits Satzungen zur Getränkeverpackungssteuer verabschiedet haben, empfiehlt die Kammer, zur Abfallvermeidung pro Getränkedose, Glas-oder Kunststoffeinwegflasche und Verpackung aus Hartpapier 40 bis 80 Pfennig vom Endverkäufer einzuziehen.
Auf runde 28 Millionen Mark beziffert die Kammer die Finanzierungswirkung - dank der Steuereinnahmen und der eingesparten Müllbeseitigungs- bzw. Recyclingkosten bei einer angenommenen 60prozentigen Müllvermeidungsquote. Trotzdem gilt: Je weniger Geld über diese Steuer in die Staatskasse fließt, desto größer ihr (umweltpolitischer) Erfolg.
Bei dem gestrigen öffentlichen Hearing kreiste die Diskussion immer wieder um die juristische Machbarkeit einer solchen lan
desweiten Steuer. Hermann Krauß, Vertreter des Einzelhandelsverbandes („Ich persönlich halte das Vorhaben für unzulässig“) und Michael Kleene für den Fachverband Kartonverpackungen („Das Herausgreifen von Getränkeverpackungen verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung“) hatten deutlich gemacht, daß sie gegen ein solches Landesgesetz die rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten wahrnehmen würden.
Die juristische Situation für eine kommunale Öko-Steuer ist
bislang umstritten. In Detmold und Hannover kassierten die vorgesetzten Behörden die jeweiligen Satzungen. Wolfgang Köck, Jurist an der Uni Bremen, sah gestern die Probleme vor allem im Finanzverfassungsrecht. Eine solche örtliche Steuer bewege sich im Bereich „konkurrierender Gesetzgebungskompetenz“ zwischen Bund und Ländern und deshalb sei die entscheidende Frage die, wie die künftige Getränkeverpackungssteuer qualifizert werde. Als Verbrauchssteuer dürfe sie vom Land wohl nicht er
hoben werden, als Verkehrs steuer aber sei sie denkbar.
Ob das fiskalische Neuland, das die Angestelltenkammer beschreiten will, vor dem Karlsruher Bundesgerichtshof Bestand haben könnte, wird die Debatte bis zur Parlamentssitzung bestimmen. Für viele aber kommt es auch auf den politischen Willensakt an. Sie verwiesen darauf, daß Hannover nun auch die nicht wiederverwertbaren Plastiktüten innerhalb ihrer Stadtgrenzen verbieten will.
Andreas Hoetzel
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