: Schuldenrückkauf
Vom Baker- zum Brady-Plan ■ Mit Nicholas Brady auf Du und Du
Berlin (taz) Der nach dem US-Finanzminister Nicholas Brady benannte Plan zur Lösung der Schuldenkrise hatte bei seiner Vorlage im März 1989 großes Aufsehen erregt. Im Gegensatz zum Vorschlag des Amtsvorgängers James Baker („Baker-Plan“) macht Brady geltend, die Lösung nicht mehr in zusätzliche Krediten an die Entwicklungsländer zu suchen, sondern die Schuldenlast zu verringern. Baker wollte seinerzeit noch mit insgesamt 30 Milliarden Dollar neuer Kredite „fresh money“ von Weltbank und Geschäftsbanken die Verschuldung der Dritten Welt erhöhen.
Die Schuldenreduzierung a la Brady sollte aus mehreren Bausteinen bestehen, die den Rahmen für die Verhandlungen mit den einzelnen Ländern abgeben sollten. Den Schuldnerländern sollte es gestattet sein, auf dem „Sekundärmarkt“ für „faule“ Drittweltkredite ihre eigenen Schuldscheine zu einem gehörigen Discount zurückzukaufen. Üblicherweise handeln auf diesem Markt einerseits die Gläubigerbanken, die froh sind, für gewisse Papiere überhaupt noch etwas zu bekommen. Als Käufer treten andererseits Direktinvestoren auf, die mit den billig erworbenen Papieren zur Regierung des Schuldnerlandes gehen, und sich den vollen Schuldenbetrag in Landeswährung auszahlen lassen. Nicht selten beträgt der Marktpreis für solche Papiere nur mehr zehn Prozent des ursprünglichen Nennwertes. IWF und Weltbank sollten nun nach Vorstellung Bradys Gelder zur Verfügung stellen, mit denen diese Schulden zurückgekauft werden können („Debt buy back“). Im Zusammenhang mit diesem Sekundärmarkt wollte Brady auch die „Debt to Equity Swaps“ fördern: Direktinvestoren bekommen für ihre zum Discountpreis erworbenen Papiere Anteile von Betrieben im Schuldnerland - vornehmlich Staatsunternehmen, die zur Privatisierung anstehen. Neben der Schuldenreduzierung waren auch Reduzierungen der Zinszahlungen angepeilt: Die Kreditpapiere werden dafür umgewandelt in solche mit niedrigerer Verzinsung, aber höherer Absicherung. Die Schuldnerländer sollten als Sicherheiten Unternehmen im Lande bereitstellen oder auch Rohstoffe, die sich noch unter der Erde befinden. Die Gläubiger sollten nach dem Willen Bradys auch auf einige Klauseln in den Kreditverträgen verzichten, die den Schuldenabbau behindern. Dies trifft vor allem auf die sogenannte „Sharingklausel“ zu: Bei einer Schuldenreduzierung, -umwandlung oder auch Zinsverringerung mußten nach dieser Klausel die Schuldner stets alle Gläubiger gleich behandeln, was natürlich die Flexibilität in jeder Hinsicht einschränkte.
-ulk
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