: Geldstrafe für Tod nach „Kunstfehler“
West-Berlin. Ein Verfahren gegen einen 54jährigen Professor wegen fahrlässiger Tötung eines zweijährigen türkischen Mädchens wurde gestern gegen Zahlung von 20.000 Mark Schmerzensgeld an die Eltern eingestellt. Ebenfalls wegen geringer Schuld eingestellt wurde das Verfahren gegen einen 38jährigen mitangeklagten Arzt aus der Kinderklinik des Krankenhauses Neukölln. Er muß 5.000 Mark Schmerzensgeld zahlen. Dem Professor wurde vorgeworfen, 1986 einen Kunstfehler begangen zu haben, als er einen Abszeß aus dem Hals des Kindes entfernte. Das Mädchen starb während der Operation, nachdem versehentlich eine Schlagader durchtrennt worden war. Das Verfahren wurde mit Einverständnis auch der Eltern eingestellt, noch bevor der Professor vor Gericht aussagte.
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