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Gesetzesoffensive gegen Drogenhandel

■ Bundesrat gab grünes Licht für Gentechnik / Zustimmung für Generalbundesanwalt / DDR-Förderung gebilligt

Bonn (taz) - Vehement setzte sich gestern im Bundesrat noch einmal der bayerische Innenminister Edmund Stoiber (CSU) für den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kleinkriminalität ein. Er forderte eine „Nulltoleranzenpolitik“ gegenüber dem Drogenmißbrauch. Und der Kieler Innenminister Bull (SPD) beschwor „das menschliche Leid und Elend“ aller, die von der Drogensucht betroffen seien, um ein Gesetzespaket zu schnüren, das selbst Bundesjustizminister Engelhard (gestern vor dem Bundesrat) „in wesentlichen Punkten“ zu weit geht. Dennoch beschlossen die Ländervertreter mit großer Mehrheit eine Reihe von Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung der Drogenkriminalität, die insbesondere ein schärferes straf und strafverfahrensrechtliches Vorgehen gegen den illegalen Handel mit Rauschgift vorsehen. Wie nebenbei ist damit allerdings auch ein Entwurf beschlossen worden, der den Einsatz von Verdeckten Ermittlern und von Rasterfahndung auch bei Staatsschutzkriminialität und bei allen anderen Straftatbeständen zuläßt, sofern der Verdacht besteht, daß „organisiert“ gehandelt worden ist. Auch Lauschangriffe werden, sollte der Gesetzentwurf den Bundestag passieren, künftig unter sehr weitgefaßten Voraussetzungen und sogar gegen Unverdächtige möglich sein. Bislang hat allein das Land Bremen schwerwiegende Bedenken gegen den entsprechenden Gestzentwurf geäußert (siehe taz von gestern). Ebenfalls beschlossen wurden im Bundesrat Gesetzesinitiativen, nach denen Berater in anerkannten Drogenberatungsstellen in Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit bei Strafvrfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht erhalten sollen. Beratungsunterlagen dürfen dann auch nicht mehr beschlagnahmt werden.

Für eine ganze Reihe von Experimenten der Gentechnologie, die bereits in den Schubladen der Unternehmen und Forschungseinrichtungen warten, gab der Bundesrat gestern ebenfalls grünes Licht. Das umstrittene Gesetz stuft Arbeiten mit gezielt in ihrem Erbgut veränderten Organismen sogar als förderungswürdig ein.

Der Bundesrat stimmte ferner der Ernennung des früheren Berliner Justizstaatssekretärs Alexander von Stahl zum Nachfolger von Generalbundesanwalt Rebmann zu.

Außerdem billigte der Bundesrat den ersten Nachtragshaushalt für dieses Jahr. Dieser Nachtrag, der erste Förderungen für die DDR vorsieht, läßt die Gesamtausgaben um 6,8 Millarden und die Neuverschuldung um 32,9 Mrd. DM anwachsen. Ein zweiter Nachtragshaushalt, den Experten in zweistelliger Millardenhöhe erwarten, muß nach Abschluß der Verhandlungen über Wirtschafts, und Sozialunion mit der DDR erarbeitet werden.

bg

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