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Betriebsrat darf beim Saufen mitbestimmen

Kassel (ap) - Bei den Regeln zur Überwachung eines Alkoholverbots im Betrieb darf der Betriebsrat mitbestimmen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden. Anlaß war die Klage des Betriebsrates einer Firma in Hagen, in der absolutes Alkoholverbot besteht. Als ein Arbeiter wegen Alkoholkonsums im Unternehmen fristlos entlassen wurde, verlangte der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei der Frage, wie Arbeitnehmer zu behandeln seien, die trotz des Alkoholverbots trinken (Az.: Bundesarbeitsgericht 1ABR11/89).

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