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Unverheiratete vor Kündigung geschützt

Karlsruhe (afp) - Der unverheiratete Lebenspartner eines Mieters hat nach dessen Tod ebenso wie ein Familienangehöriger das Recht auf Fortsetzung des Mietvertrages. Nach diesem gestern veröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts wird damit dem Wandel in der gesellschaftlichen Auffassung Rechnung getragen. Im Ausgangsfall war dem Lebensgefährten einer Mieterin nach deren Tod gekündigt worden. Die Vermieterin, eine gemeinnützige Baugenossenschaft in Hamburg, berief sich in ihrer Klage darauf, daß die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht vom gesetzlichen Kündigungsschutz erfaßt sei (AZ: 1BvR1186/89).

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