: Verfassungskrise in Jugoslawien Staatspräsidium für „Eilmaßnahmen“
Belgrad (afp/dpa) - Das jugoslawische Parlament hat am Mittwoch einen Änderungsantrag für die Landesverfassung vorgelegt, den dritten seit 1974. Kernstück der Änderungen sollen die Legalisierung eines Mehrparteiensystems, die Neudefinition des Eigentums und die Beziehungen innerhalb der Föderation sein, meldete die jugoslawische Presseagentur 'Tanjug‘ am Mittwoch in Belgrad. Unterdessen hat das aus acht Personen bestehende Staatspräsidium „Eilmaßnahmen zum Schutze der territorialen und politischen Unversehrtheit des Landes und zur ungestörten Funktion des Rechtsstaates in ganz Jugoslawien“ angekündigt. Radio Zagreb stellte die Frage, ob sich der neue Staatspräsident Jovic, ein Serbe, „für die Ausrufung des Ausnahmezustandes in Slowenien und Kroatien einsetzt“.
In Jugoslawien existiert faktisch bereits ein Mehrparteiensystem, nachdem in Slowenien und Kroatien sich die kommunistischen Parteien von der jugoslawischen KP abgespalteten, und bei den ersten freien Parlamentswahlen errang in beiden Republiken die nicht-kommunistische Opposition die Mehrheit. Die Bundesverfassung garantiert dagegen die Vorherrschaft der KP und schließt demokratische Wahlen aus. Slowenien und Kroatien wollen den heutigen jugoslawischen Bundesstaat in einen Staatenbund umwandeln.
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