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Schüleranspruch nach Unfall

Kassel (ap) - Schüler, die den Unterricht wegen Unfallfolgen unterbrechen müssen, haben Anspruch auf Berufshilfe - so das Bundessozialgericht in Kassel. Dies gilt nicht nur, wenn der Übergang in das Berufsleben bevorsteht, sondern auch bereits dann, wenn eine weiterführende Schule besucht werden soll und ein Absinken des Leistungsniveaus den anschließenden schulischen oder beruflichen Bildungsweg beeinträchtigt. (Az.: Bundessozialgericht 2 RU 16/89)

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