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Brüter: Bauchlandung für NRW

■ Das Bundesverfassungsgericht weist im Streit um Kalkar die Klage der Landesregierung in Düsseldorf zurück / Auch nach Tschernobyl keine Neubewertung der Reaktorruine / Töpfer: Urteil hat Grundsatzbedeutung

Berlin (taz) - Die NRW-Landesregierung ist in Karlsruhe mit einer harten Bauchlandung aufgekommen. Im Rechtsstreit um den Schnellen Brüter wurde der Hilferuf der Düsseldorfer Genossen gegen eine Bundesweisung vom Bonner Atomaufseher Klaus Töpfer gestern vom Bundesverfassungsgericht abgeschmettert. Das von Töpfer ausgesprochene Verbot war rechtens, entschieden die BVG-Richter. Die von NRW -Wirtschaftsminister Jochimsen angestrengte und von Töpfer untersagte neue sicherheitstechnische Überprüfung des umstrittenen Reaktors in Kalkar vor dem Hintergrund des Tschernobyl-Unfalls findet damit nicht statt.

Der zweite Senat des BVG stellte fest, daß Töpfer seine Weisungskompetenz gegenüber dem Land zurecht in Anspruch genommen habe. Diese Weisung zwinge die Landesregierung nicht zu „unverantwortbarem Handeln“. Das Land habe nämlich nichts vorbringen können, was auf eine unmittelbare Gefährdung von Leben und Gesundheit hindeute. Das Gericht betonte aber auch, daß damit nicht jegliche Überprüfung des Reaktors im Zusammenhang mit Tschernobyl ausgeschlossen seien. Die Weisung Töpfers gestatte es, Untersuchungen aufzunehmen, sofern es Anhaltspunkte für relevante Sicherheitsdefizite gebe. Eine solche Überprüfung dürfe aber nicht eine völlige Neubewertung des Sicherheitskonzeptes zum Ziel haben. Die „sicherheitstechnischen Grundpositionen“ müßten „Bestandsschutz“ haben, entschied das BVG.

Bonns Umweltminister Töpfer sieht sich vom Karlsruher Urteil voll bestätigt. Ohne die ausstiegswilligen Landesregierungen Niedersachsen und Schleswig-Holstein beim Namen zu nennen, strich Töpfer die „Grundsatzbedeutung“ des Urteils für künftige Bund-Länder-Konflikte heraus. Töpfer wies zugleich daraufhin, daß mit der Karlsruher Entscheidung kein Ja oder Nein zur Inbetriebnahme des Brüters gesprochen sei. Das bleibe offen. Die NRW-Landesregierung erklärte, der Brüter sei auch nach dem Urteil „unverändert nicht betriebsbereit“. Tagesthema Seite 3

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