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Landtagswahlen doch erst am 2. Dezember?

■ Noch wollte sich der FDP-Minister für regionale Angelegenheiten nicht festlegen / Im Juni geht das Gesetz in die erste Lesung / Angestrebt wird die Rechtsangleichung mit der BRD

Nicht ausschließen wollte gestern der Minister für Regionale und Kommunale Angelegenheiten, Manfred Preiß (FDP), daß die DDR-Landtagswahlen nun doch erst am 2. Dezember stattfinden. Da der vorgesehene Zeitplan zur Konstituierung der fünf DDR -Länder schon jetzt äußerst knapp kalkuliert sei, schloß Preiß diesen Termin für gesamtdeutsche Wahlen faktisch aus.

Der Entwurf des Ländereinführungsgesetzes ist bereits in Arbeit und soll nach Abstimmung mit den Ländern der BRD am 21. Juni zur ersten Lesung an die Volkskammer gehen. Endgültige Landesgrenzen werden in der zweiten Lesung Anfang Dezember gezogen. Da diese nicht mit den Landesgrenzen von 1952, vor der Einteilung der DDR in 14 Bezirke, übereinstimmen, sollen die grenznahen Gemeinden per Volksabstimmung darüber entscheiden, zu welchem Land sie gehören wollen. Betroffen sind 908.000 Einwohner in 15 Kreisen, die vorher ganz oder überwiegend anderen Ländern zugehörten.

Schon zum 31. Mai werden die Räte der Bezirke abgelöst: Bis zum 10. Juni muß die Partei, die bei der Volkskammerwahl am 18. März in dem jeweiligen Bezirk die meisten Stimmen auf sich vereinigte, dem Ministerpräsidenten einen Regierungsbevollmächtigten vorschlagen, der bis zur Länderbildung als Leiter der Bezirksverwaltung fungieren soll.

Unklar ist bislang noch die Rolle, die Berlin in dem künftigen Ländergebäude spielt. Ob eigenes Land oder Zugehörigkeit zu Brandenburg - zunächst erhält Berlin mit seinem Vier-Mächte-Status einen Sonderstatus. Preiß: „Wir lassen da alles offen.“ Offen lassen will die DDR-Regierung auch die Hauptstadtfrage in den einzelnen Ländern der Republik.

Für die künftige Verfassung der einzelnen Länder gilt die am 17. Mai in der Volkskammer verabschiedete Kommunalverfassung für die Länder als Orientierungsrahmen. Wie in der BRD soll jedoch jedes Land seine eigene Verfassung erarbeiten; die Entwürfe, so Preiß, lägen bereits vor. Ziel des Landeseinführungsgesetzes ist die Festlegung der Länderkompetenzen in Abgrenzung zur Regierung der Republik. In Vorbereitung ist außerdem ein Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Insgesamt soll die Rechtsangleichung an die BRD von vornherein so weit wie möglich berücksichtigt werden. Wie Preiß erklärte, wolle man aus der BRD nicht unbedingt das übernehmen, „was sich als nicht positiv erwiesen hat“. Zur Seite stehe ihm bei der Auswahl die Konrad-Adenauer -Stiftung: „Das Hilfsangebot haben wir bereits angenommen.“

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