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Gemeinschaftsunterkünfte

■ Senat beschloß ausländerrechtliche Maßnahmen

Die Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Bremen sollen sich gleich vierfach ändern, dies hat gestern der Senat beschlossen:

Das Positive zuerst: Personen aus Krisengebieten, die nach negativem Ausgang ihres Asylverfahrens in der Bundesrepublik geduldet werden, sollen künftig „schon“ nach acht Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (bisher 10 Jahre), falls sie für minderjährige Kinder sorgen müssen, wird die Wartefrist auf fünf Jahre verkürzt. Zweite Maßnahme: AsylbewerberInnen brauchen keine Einzelfallgenehmigungen mehr, wenn sie ins niedersächsische Umland fahren wollen. Die dritte Maßnahme soll die Abschiebungen beschleunigen: Mitarbeiter des Bundesamtes für ausländische Flüchtlinge sollen ihre Anhörungen direkt in Bremen durchführen, mehr Richterstellen das Verwaltungsgericht entlasten, der Petitionsausschuß Petitionen von Ausländern beschleunigt behandeln.

Die vierte Maßnahme ist am einschneidensten: Alle AsylbewerberInnen, bei denen eine Entscheidung des Bundesamtes in Zirndorf über eine Zuteilung in ein Bundesland noch aussteht, sollen künftig in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, Gemeinschaftsverpflegung essen und nur noch 40 Prozent der Sozialhilfe ausgezahlt bekommen. Bisher hatte der Bremer Senat „Sammelunterkünfte“ abgelehnt, dann zwei Ausnahmen gemacht: „Lloydhotel“ und „Friesenstraße“. Diese Maßnahme betrifft rund 90 Prozent der Flüchtlinge, die nach Bremen kommen.

Für Jutta Becks (Flüchtlingsbüros Bremen-Nord), ist der Beschluß eine „Schikane“. Karl Bronke, Abteilungsleiter beim Sozialsenator, widerspricht. Die Asylbewerber sollten aus den sogenannten Hotels und Pensionen nach und nach in die Gebäude einziehen, aus denen Aussiedlern nach und nach auszögen. „Wir wollen den Betreuungsschlüssel auf die Asylbewerber übertragen“.

B.D.

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