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Gleichstellungsstellen in Gefahr

■ Für kleine Gemeinden sieht neue DDR-Kommunalverfassung keine hauptamtlichen Frauenbeauftragten vor / Ministerin verspricht Kündigungsschutz und Freistellung für Frauen

Ost-Berlin (taz) - Zu ihrer ersten Konferenz trafen sich gestern in Ost-Berlin rund 100 Gleichstellungsbeauftragte aus Kommunen, Bezirken und Betrieben der ganzen DDR. Eingeladen hatte die „Beauftragte des Ministerrats für Gleichstellungsfragen von Frauen und Männern“, Marina Beyer.

Vorrangiges Problem der Runde: Sicherung der Arbeitsplätze, denn eine zunehmende Anzahl von Menschen, vor allem alleinerziehende Frauen, sind oder werden arbeitslos. Familien- und Frauenministerin Christa Schmidt versprach allerdings in einer Rede vor den Teilnehmerinnen, daß auch in Zukunft der besondere Kündigungsschutz bei Mutterschaft, für Alleinerziehende mit Kindern bis zu drei Jahren und für Schwerbehinderte gesichert bliebe. Auch sollen die bisherigen Rechte auf Schwangerschafts- und Wochenurlaub und anschließende Freistellung, auf Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder sowie auf den Haushaltstag erhalten bleiben. Auf einer anschließenden Pressekonferenz wiederholte die Ministerin ihr Versprechen und berief sich dabei auf die Ministerin für Arbeit und Soziales, Regine Hildebrandt. Bei der SPD hatte es allerdings am Vorabend noch geheißen, daß es darüber bisher noch keine verbindliche Absprache gäbe.

Sorgen bereitet den Gleichstellungsbeauftragten auch der zu erwartende Subventionsabbau bei den Kindergärten. Um „unerträgliche Härten“ besonders für alleinerziehende Mütter mit Niedrigeinkommen zu vermeiden, stellte Christa Schmidt in Aussicht, die bisherigen Tarife für eine „Übergangszeit“

-konkret: bis zum 1. Januar 1991 - aufrechtzuerhalten.

Proteste brachten die Berliner Gleichstellungsbeauftragten ein, die in den letzten Wochen in fast allen Stadtbezirken und auf Magistratsebene ihr Amt angetreten haben. Kaum hat sich nämlich die Forderung des Runden Tisches nach Einrichtung dieser Stellen auf allen institutionellen Ebenen durchgesetzt, soll sie schon wieder unterlaufen werden. Denn laut neuer Kommunalverfassung sollen zukünftig nur noch Kommunen mit eigener Verwaltung und über 10.000 EinwohnerInnen eine hauptamtliche Frauenbeauftragte einsetzen dürfen.

Über Kompetenzen, materielle und finanzielle Ausstattung dieser Stellen sagt das Gesetz allerdings nichts aus. Die Berliner Frauenbeauftragten fordern hingegen Gleichstellungsstellen in allen Stadtbezirken, mit eigenem öffentlichkeits- und Rederecht, einem Teilnahmerecht auf Ratssitzungen und Stadtverordnetenversammlungen, sowie ein Vetorecht mit aufschiebender Wirkung bei allen „gleichstellungsrelevanten Fragen.“

uhe

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