Mit dem „Gruppeneffekt“ in die Vertrauenskrise

■ Glaubt das Bundeskartellamt, daß Daimler und MAN gegeneinander konkurrieren?

Berlin (taz) - Vor einer schwierigen Aufgabe stehen die beiden bundesdeutschen Lkw-Bauer Daimler-Benz und MAN. Bis zum 2. Juli müssen sie dem Bundeskartellamt erklären, daß kein wettbewerbsgefährdender „Gruppeneffekt“ auf dem bundesdeutschen Markt vorliegt, wenn die beiden Konzerne gemeinsam beim spanischen Lkw-Hersteller Enasa einsteigen. Schwieriger ist ihr Unterfangen noch geworden, nachdem Daimler einen Vorschlag der EG-Kommission abgelehnt hat, Enasa kurzerhand zwischen den beiden BRD-Firmen aufzuteilen.

Der „Gruppeneffekt“, den das Bundeskartellamt befürchtet, bedeutet, daß sich zwei Unternehmen wohl auch in der BRD kaum noch weh tun werden, wenn sie in Spanien zusammenarbeiten - auch wenn die Produktion in Spanien auf den bundesdeutschen Markt überhaupt keinen Einfluß hat. Daimler will sich mit 20 Prozent an Enasa beteiligen, MAN mit 60 Prozent. Die restlichen 20 Prozent bleiben bei der spanischen Staatsholding Ini.

Nun: Wie wollen Daimler und MAN, die schon in der Bundesrepublik den Lkw-Markt praktisch unter sich aufgeteilt haben, der Behörde nachweisen, daß sie in der BRD nicht kooperieren? Anderes als zu beteuern, daß hier alles seinen richtigen Gang gehen kann, bleibt ihnen nicht. „Wir denken nicht daran, in irgendeiner Weise den Konkurrenzkampf zu vernachlässigen“, heißt es denn im Hause Daimler-Benz, und auch MAN-Sprecher Köppeling sieht „keinen Anhaltspunkt, uns das zum Vorwurf zu machen.“

Die einfachste Möglichkeit wäre nun gewesen, Enasa kurzerhand in zwei selbständige Unternehmen aufzuteilen, dessen eines von Daimler und das andere von MAN übernommen wird - das würde das Bundeskartellamt glaubwürdig finden. Der spanischen Regierung wiederum, der die Enasa - über die Ini - bislang zu 100 Prozent gehört, war der Name MAN für die „Pegaso„-Lkws zu unbekannt; deshalb sollte noch die noble Marke aus Stuttgart in den Eigentümerkreis.

Mit dem Daimler-Statement ist die Aufteilungsvariante unwahrscheinlich geworden; die Beweiskraft wird also - nach derzeitigem Stand - nicht in einer neuen Firmenkonstruktion, sondern einzig in den Begründungsschreiben der beiden Unternehmen an das Bundeskartellamt liegen. Und das muß dann entscheiden, ob es ihnen glaubt oder nicht.

diba