Gleichstellungsgesetz für Hamburg

■ Senat einigte sich auf Frauenförderung / Das Gesetz verpflichtet alle Behörden zu „gerechten Frauenförderplänen“ / Die Quotenregelung geht vom Ist-Zustand der Männermehrheit aus

Hamburg (taz) - Als erstes Bundesland hat Hamburg jetzt die Verabschiedung gesetzlicher Regelungen zur Frauenförderung in Angriff genommen. Auch wenn das Gleichstellungsgesetz nicht den Vorstellungen von Gewerkschaftsfrauen und den grünen Gruppierungen entspricht, hat sich der sozialiberale Senat auf den Entwurf der Leitstelle zur Gleichstellung der Frau geeinigt.

Wenn der Gesetzentwurf die Bürgerschaft noch vor der Sommerpause passiert haben wird, werden im Öffentlichen Dienst 50-Prozent-Quoten für die Einstellung und Ausbildung von Frauen eingeführt.

Das Gesetz verpflichtet jede Dienststelle, in ihrem Bereich maßgerechte Frauenförderpläne zu erstellen, in denen präzise festgelegt wird, innerhalb welchen Zeitraumes und mit welchen personellen und organisatorischen Maßnahmen die Unterrepräsentanz von Frauen behoben werden soll.

1984 hatte Hamburg als erstes Bundesland eine Frauenförderrichtlinie verabschiedet, die bisher wenig an der traditionellen Stellenbesetzung geändert hat. In Führungspositionen sind Frauen nach wie vor äußerst gering vertreten. Daran wird sich nach Einschätzung der Hamburger Frauenverbände auch mit dem neuen Gesetz wenig ändern: Bei Beförderungen sollen Frauen nicht nach einer 50-Prozent -Regelung, sondern gemäß ihres Anteils in der nächstniedrigeren Bezahlungsgruppe zum Zuge kommen. Im Klartext heißt das, daß Abteilungen mit vielen Männern auch zukünftig ihren männlichen Vorgesetzten behalten dürfen.

Zudem wird kritisiert, daß die Frauenbeauftragten, die über die Einhaltung der Regelungen wachen sollen, weder von der Belegschaft gewählt noch ein Vetorecht erhalten sollen. Vielmehr „können“ die ehrenamtlichen Beauftragten von der Dienstelle „benannt“, also bestimmt werden. Angesichts dieser Regelungen ohne Biß hofft der Erste Bürgermeister Henning Voscherau dennoch auf eine „Signalwirkung“ - auch für die Industrie?

Lisa Schönemann