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Die Fahndungsunion ist beschlossen

■ Bundestags-Innenausschuß rüstet den Staatsvertrag auf / Eklat im Bundestagsausschuß für Inneres / Nach Protesten auf schwere Kriminalität eingeschränkt / Computer werden vernetzt

Berlin (taz) - In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat der Innenausschuß des deutschen Bundestags am Freitag das bislang Unmögliche vollbracht: Er veränderte den Staatsvertrag und beschloß - zusätzlich zur Wirtschafts-, Währungs-und Sozialunion auch die deutsch- deutsche Fahndungsunion.

Vor der entscheidenden Abstimmung war es innerhalb des Ausschusses zu einem Eklat gekommen: Selbst CDU- und FDP -Mitglieder des Ausschusses fühlten sich durch die hektisch zusammengeschusterte Gesetzesvorlage überfahren. Innenminister Wolfgang Schäuble hatte ihnen den 15seitigen Entwurf erst am Donnerstag zugeschickt. Während die Grünen die Sitzung unter Protest verließen, erklärten sich die CDU -Mitglieder schließlich dennoch bereit, Schäubles Entwurf in einer leicht entschärften Fassung zu verabschieden: Durch einen Zusatzantrag schränkten sie die grenzüberschreitende Fahndung vorerst auf Fälle von Schwerstkriminalität ein. Bei Mord, Totschlag, Vergewaltigung und anderen Gewaltverbrechen, so sieht es die jetzt verabschiedete Fassung vor, sollen bundesdeutsche Fahnder künftig auch auf DDR-Territorium „Amtshandlungen“ vornehmen dürfen. „Schußwaffen dürfen mitgeführt, aber nur im Fall der Notwehr eingesetzt werden.“ Zusätzlich sollen On-line-Verbindungen zwischen BKA-Fahndungscomputern und DDR-Kriminalämtern geschaltet werden und personenbezogene Daten „unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes“ ausgetauscht werden. Außerdem sollen dem Zentralen Kriminalamt der DDR vom BKA 500 Exemplare des Deutschen Fahndungsbuchs zur Verfügung gestellt werden.

Die neue Regelung soll - auch ohne Zustimmung des Bundesrats - mit dem Staatsvertrag gültig werden.

Klaus Schloesser

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