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RAF: Keine Ermittlungen gegen alte SED-Garde

■ Mutmaßliche Ex-RAF-Mitglieder Seckendorf, Helbig und Lotze doch wieder in DDR-Haft / Kein Ermittlungsverfahren gegen Honecker & Co.

Berlin (ap/taz) - Der Generalbundesanwalt und Rebmann -Nachfolger Alexander von Stahl plant nach der Verhaftung von sechs mutmaßlichen RAF-Mitgliedern auf dem Boden der DDR zunächst kein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Staats- und Parteichef Erich Honecker und andere frühere Spitzenfunktionäre aus Berlin. Alexander von Stahl sagte am Montag, es gebe bisher nur vage Anhaltspunkte für die Unterstützung der RAF durch Honecker, seinen Staatssicherheitsminister Erich Mielke und den langjährigen Geheimdienstchef Markus Wolf.

Wolf bestritt inzwischen nachdrücklich Kontakte zu RAF -Migliedern. In einem Brief an die Volkskammerpräsidentin Bergmann-Pohl (CDU) versicherte er, von der Anwesenheit der mutmaßlichen RAF-Mitglieder Susanne Albrecht und Inge Viett auf dem Gebiet der DDR erstmalig nach deren Festnahme aus der Presse erfahren zu haben. Während seiner gesamten Dienstzeit im Ministerium für Staatssicherheit habe es weder von ihm noch mit seiner Billigung von Mitarbeitern seines Verantwortungsbereichs Verbindungen zur RAF und ihren als Terroristen gesuchten Mitgliedern gegeben. „Dies hätte unserer Grundeinstellung und den praktizierten Arbeitsmethoden widersprochen“, betonte Wolf.

Gegenüber der Zeitung 'Bild‘ relativierte Wolf seine Ahnungslosigkeit gestern jedoch ein wenig. Er habe gehört, daß die Abteilung 22 des Stasi, die nicht seinem Bereich angegliedert gewesen sei, für die RAF zuständig gewesen sei. „Nach allem, was ich so höre“, so Wolf, „hat diese Abteilung den RAF-Leuten dabei helfen sollen, aus der Terror-Szene auszusteigen.“

Der ehemalige Spionagechef verwahrte sich gegen eine „Kampagne“ gegen seine Person. Im Hinblick darauf und auch auf eine mögliche strafrechtliche Bedeutung sprach Wolf die Erwartung aus, daß insbesondere der DSU-Politiker Walther „die Hintergründe seiner verleumderischen Behauptungen offenlegt, beziehungsweise sie öffentlich zurücknimmt“.

Das Berliner Stadtgericht erließ inzwischen Haftbefehl gegen die am Freitag in Angermünde festgenommene mutmaßliche RAF-Frau Sigrid Sternebeck und die bereits zuvor gefaßten Eckehard von Seckendorf-Gudent, Werner Lotze und Monika Helbing. Am Samstag hatte das Stadtbezirksgericht Berlin -Mitte die vom Generalstaatsanwalt der DDR beantragten Haftbefehle gegen Seckendorff, Lotze und Helbing noch abgelehnt, weil keine zulässigen Beweismittel vorgelegt worden seien.

Der Berliner Rechtsanwalt Rolf Henrich verurteilte das Vorgehen der Bundesanwaltschaft und den vom Berliner Stadtgericht verhängten Haftbefehl im Gespräch mit der taz scharf. Er sieht seine Möglichkeiten als Verteidiger der mutmaßlichen, ehemaligen RAF-Mitglieder erheblich eingeschränkt. So habe er es mit BKA-Beamten zu tun, die schon jetzt in der DDR ermitteln würden und - als Beamte eines fremden Staates - keine Akteneinsicht gewähren müßten. Der Haftbefehl gegen seine Mandanten wurde just zu dem Zeitpunkt verhängt, als Rolf Henrich zu einem Besuch in die Bundesrepublik aufgebrochen war.

ak

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