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Abschreckungspolitik

■ Wie die BRD das Asylrecht verschärfte

Am Beispiel der Bundesrepublik läßt sich die Historie der Abschreckungspolitik gegen Flüchtlinge deutlich nachvollziehen. 1980 führte die damals sozial-liberale Bundesregierung Visumszwang für Bürger aus Sri Lanka, Äthiopien und Afghanistan ein, „um den Zustrom von Asylbewerbern zu kanalisieren“, wie der damalige Staatssekretär von Schoeler erklärte. Daß damit vielen politisch Verfolgten unter Mißachtung von Artikel 16 GG der Weg in die Bundesrepublik versperrt war, nahm man in Bonn mit Bedauern zur Kenntnis. „Eine schmerzhafte Maßnahme“, so von Schoeler.

Als für die Flüchtlinge ebenso schmerzhaft, für die SPD aber politisch opportun, erwies sich die Schließung des „Schlupflochs“ Berlin. Über den Ostberliner Flughafen Schönefeld konnten Flüchtlinge auch ohne Visum in den Westteil der Stadt gelangen und dort Asyl beantragen. Dank guter Kontakte der SPD zur SED machte letztere dieser Praxis 1986 ein Ende. Mit dem Gesetz zur Änderung asylverfahrens und ausländerrechtlicher Vorschriften vom 15.7.1987 wurden schließlich auch die Beförderungsunternehmen - vor allem Fluggesellschaften - zur Asylpolizei degradiert. Wer Passagiere ohne erforderlichen Sichtvermerk transportiert, kann zur Kasse gebeten werden: 2.000 D-Mark pro Person „zum Ersatz öffentlicher Aufwendungen“. Auf Verlangen der Grenzbehörden sind Transportunternehmen verpflichtet, den „unerwünschten“ Ausländer wieder zurückzubringen. Sanktionen gegen Transportunternehmen sind auch im neuen Ausländergesetz vorgesehen, obwohl sie juristisch noch umstritten sind. Die Fluggesellschaft „Air India“ hat dagegen geklagt. Bei anderen zeigen die Drohgebärden bereits Wirkung: So befördert nach Angaben von Flüchtlingsorganisationen zum Beispiel „Turkish Airlines“ grundsätzlich keine iranischen StaatsbürgerInnen mehr in die Bundesrepublik.

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