Die „Anti-Trust-Familie“ zeigte sich eher verzagt

■ Auf der 5. Internationalen Kartellkonferenz berieten BeamtInnen aus der ganzen Welt, was gegen transnationale Wettbewerbsbeschränkungen getan werden könnte

Berlin (taz) - Kaum ist die EG-Fusionskontrolle unter Dach und Fach gebracht, drängt sich das nächste Problem in den Blickpunkt der WettbewerbshüterInnen: Was tun gegen die weltweite Bedrohung des Freihandels, durch transnationale Unternehmen einerseits, durch protektionistische Maßnahmen von Staaten andererseits? Läßt sich eine Art Weltkartellamt einrichten, das die Exzesse des Liberalismus zu verhindern hätte? Ist wenigstens eine pragmatische Lösung für die Monopolisierungsgefahren in Sicht, die mit der rapide fortschreitenden Globalisierung der Märkte verbunden sind? Auf ihrer 5. Internationalen Kartellkonferenz wollten die rund 200 TeilnehmerInnen aus 30 Ländern die Möglichkeiten dazu ausloten - realistische Perspektiven mochten in den Diskussionen jedoch nicht so recht aufscheinen.

Denn im Unterschied zur EG, die wenigstens einen institutionellen Rahmen für ihre Fusionskontrolle bietet, verfügt unter den bestehenden weltweiten Organsiationen keine über die Berechtigung, gegen transnationale Monopolbildungen vorzugehen. Wolfgang Kartte, Chef des gastgebenden Bundeskartellamtes, griff auf einen historischen Entwurf von 1948 zurück, die Charta von Havanna, aus der Freihandelsabkommen Gatt stammt. Die Charta enthält auch ein Regelwerk zur Kontrolle weltweiten Wettbewerbs, nur ist es im Gegensatz zum Gatt nie verabschiedet worden. So warnten denn auch mehrere Experten davor, die laufende Gatt-„Uruguay-Runde“ auch noch mit dem Wettbewerb zu belasten, wo sie sich schon so schwer tut, weltweite Handelshemmnisse bei Gütern und Dienstleistungen abzubauen.

Sarah Wainaina von der kenianischen Monopol- und Preiskommission schlug vor, eine Anmeldepflicht für Handeslbeschränkungen bei der Unctad einzurichten, der Handels- und Entwicklungskonferenz der UNO. Diese solle ein Verzeichnis der Restriktionen anlegen, das die Wettbewerbsbeschränkungen transparenter machen solle. Philippe Brusick, Chef der zuständigen Unctad-Abteilung, konnte zwar auf den Jahresbericht seiner Behörde zu eben jenem Thema verweisen - doch die Einhaltung der Unctad -Bestimmungen ist freiwillig. Im Übrigen sei seine Abteilung mit ganzen drei Planstellen für diese Arbeit ausgestattet.

Bleiben ansonsten nur Abkommen zwischen zwei oder mehreren Staaten und Staatenblöcken. Doch selbst die neue US -kanadische Freihandelszone verfügt über kein Instrument, etwa grenzüberschreitende Fusionen zu verhindern, räumte Janet D. Steiger, die Chefin der US-Handelskommission in Washington, ein. So waren sich denn die Fachleute mangels durchsetzbarer Alternativen weitgehend darüber einig, daß erst einmal in den eigenen Ländern der Hof gründlich gekehrt werden müsse.

Christian Babusiaux, Leiter der französischen Wettbewerbsdirektion, verwies zwar stolz darauf, daß die EG gegenüber Japan oder den USA ungleich marktoffener für Importe sei. Das wiederum mochte aber Wirtschaftsstaatsekretär Otto Schlecht nicht so gelten lassen: Die französischen Politiker sprächen verdächtig häufig vom Freihandel „auf Gegenseitigkeit“ - die Regierung eines Landes erlaubt ausländischen Unternehmen nur das, was die eigenen Unternehmen im Ausland dürfen. Damit aber bestehe die Gefahr, daß zum Handelsprotektionimus auch noch der Investitionsprotektionismus komme.

diba