: Klage gegen Betriebsgenehmigung von Krümmel
Die vor zwei Jahren erteilte Dauerbetriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Krümmel an der Elbe vor den Toren Hamburgs hätte nicht ohne vorheriger Beteiligung der Öffentlichkeit wirksam werden dürfen. Diese Ansicht vertreten fünf Bürger aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die seit heute vor dem Atomsenat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg klagen. Wann das Gericht über die Klagen entscheiden wird, ist noch nicht abzusehen.
dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen