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Fünf Länder in der DDR

Berlin (dpa) - In der DDR sollen fünf Länder wiedererstehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der gestern von der Volkskammer in erster Lesung beraten wurde. Die Länder sind Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Ost-Berlin soll danach bis zu einer Vereinigung mit dem Westteil der Stadt einen Status mit Länderbefugnissen erhalten. Der Minister für Kommunale Angelegenheiten Manfred Preiss (Liberale), erklärte, daß in der DDR auf die Einrichtung einer Länderkammer verzichtet werde. Schließlich würden die DDR-Länder in absehbarer Zeit sowieso Mitglieder des Bundesrates. Die Gebietsgrenzen sollen jedoch nicht denen von 1946 bis 1952 angepaßt werden, da dies eine Zersplitterung von 32 Landkreisen mit rund zwei Millionen Einwohnern bedeuten würde. Die Volkskammer verabschiedete außerdem mehrere im Zusammenhang mit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion stehende Gesetze. Dazu gehört die freie Preisbildung in der DDR. Für eine Übergangszeit sind Ausnahmen in den Bereichen Energie, Öffentlicher Nahverkehr, Mieten sowie Post- und Fernsprechwesen vorgesehen. Mit der Änderung des Arbeitsgesetzbuches gelten in der DDR auch wieder alle kirchlichen Feiertage. Nicht mehr gefeiert wird dafür am 7. Oktober. Zum 1. Juli übernimmt die DDR 18 Steuergesetze der Bundesrepublik. Dazu gehören unter anderem die Mehrwert- und Verbrauchssteuern, ebenso wie Lohn- und Einkommenssteuern.

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