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Zweiter Staatsvertrag im September fertig

■ DDR will „gleichberechtigt“ über Bedingungen verhandeln / DDR-Recht gilt im Grundsatz weiter

Bonn (ap) - Unter Federführung des Bundesinnenministeriums laufen in den Bonner Ministerien die Vorarbeiten für einen zweiten deutsch-deutschen Staatsvertrag. Das Vertragswerk soll den rechtlichen Rahmen abstecken für den erwarteten Beitritt der DDR zur Bundesrepublik und regeln, welche Gesetze und Bestimmungen in dem Gebiet der dann ehemaligen DDR gelten. Von allen Parteien in Bonn, vor allem aber von der DDR-Regierung war eine entsprechende Vereinbarung angemahnt worden. Nach dem Entwurf „müssen“ die Arbeiten am Vertragstext bis September abgeschlossen sein.

Grundsatz sei „die Fortgeltung bisherigen Rechts in der DDR, es sei denn, es besteht Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz oder EG-Recht“. Bundesdeutsche Gesetze sollen auch dann auf ehemaligem DDR-Territorium gelten, wenn es „zur Herstellung und Funktionsfähigkeit der staatlichen Einheit unbedingt erforderlich erscheint“.

Die Bundesgesetze und -verordnungen, die nach dem Beitritt „übergeleitet“ werden sollen, sollten noch bis zum Freitag im Innenministerium zusammengestellt werden. Nach den bisherigen Überlegungen sollen sie, ähnlich wie schon im ersten Staatsvertrag, in 14 Anlagen zum Vertrag aufgezählt werden. Dabei ist auch die Möglichkeit vorgesehen, Bundesgesetze nicht unverändert, sondern mit bestimmten „Maßgaben“ in Kraft treten zu lassen. Die zuständigen Bonner Ressorts sollen auch das Recht erhalten, „Bundesrecht durch Rechtsverordnung im Gebiet der DDR in Kraft zu setzen“.

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