: DDR-Regierung gegen Massenentlassungen
■ Auflösung der Rundfunkorchester rückgängig gemacht
Berlin (afp) - Die DDR-Regierung ist Berichten entgegengetreten, denen zufolge es auf Veranlassung der Regierung zu willkürlichen Massenentlassungen kommen wird. In einer Erklärung hieß es, sollten Entlassungen vorgenommen werden, dann aufgrund von Entscheidungen der Unternehmen, „in keinem Fall“ aber auf Veranlassung der Regierung. Mit dem ab 1. Juli gültigen Arbeitsförderungsgesetz würden neue und zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, um die notwendigen Strukturanpassungen „so sozialverträglich wie möglich“ zu machen.
Unterdessen hat der Generalintendant des DDR-Rundfunks, Manfred Klein, die Anfang der Woche angekündigten Kündigungen für Orchester und Chöre des DDR-Rundfunks zurückgenommen. Dies teilte der Geschäftsführer der Orchestervereinigungen der DDR, Claus Strulik, mit. Die geplante Auflösung der Rundfunkorchester und Chöre in Berlin und Leipzig war auch in der Bundesrepublik auf Protest gestoßen. Die Europäische Sinfonieorchesterkonferenz (ESCO), die gegenwärtig in Frankfurt/Main ihre Jahresversammlung abhält, hatte sich ebenso gegen den „nicht zu verantwortenden und beispiellosen Kahlschlag in der Orchesterlandschaft Europas“ gewandt.
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