Senat: RIAS nicht privatisieren

■ SFB soll zur Mehrländeranstalt werden und Staatsvertrag mit Brandenburg abschließen / RIAS soll beim ZDF Radio machen / Keine Aussagen zu Kommerzsendern / Kritik am DDR-Mediengesetz

Berlin. In einem gemeinsamen Beschluß haben gestern Magistrat und Senat „Ziele“ ihrer Medienpolitik für Berlin und Brandenburg formuliert. Der SFB soll als Teil einer Landesrundfunkanstalt gesichert und ausgebaut werden, der RIAS erhalten, aber nicht privatisiert werden. Nach den vagen Aussagen soll der SFB zu sammen mit Antenne Brandenburg und Berliner Rundfunkregionale Mehrländeranstalt - etwa wie der NDR - werden und dazu einen Staatsvertrag mit Brandenburg abschließen. Nur so sei ein ausreichendes Gebühreneinzugsgebiet zu erreichen.

Für den RIAS solle eine neue Trägerschaft geschaffen werden. Um den Sendebetrieb auch finanziell abzusichern, soll der RIAS unter das Dach des ZDF und dort Hörfunkprogramme produzieren. Dabei müsse dafür gesorgt werden, daß der RIAS nicht auf Werbung angewiesen ist, um die Konkurrenzsituation innerhalb Berlins nicht zu verändern. Eine Zusammenlegung von RIAS und SFB wird ausgeschlossen, dafür reiche das Gebührenaufkommen der Region nicht aus. Ebenso ausgeschlossen sei eine Privatisierung des RIAS, wie sie CDU-Medienpolitiker für die Radiowelle RIAS2 vorgeschlagen hatten. Sie werde nur zu einer „Ausschlachtung“ des Senders und zur Abstoßung der kulturellen, wissenschaftlichen und politischen Programmteile führen. Zum von CDU, AL und SPD im Abgeordnetenhaus und dem Regionalausschuß gemachten Vorschlag, das RIAS-Frühstücksfernsehen als gemeinsames Morgenprogramm von ARD und ZDF zu übernehmen, äußerten sich Magistrat und Senat nicht.

In der DDR sollten im Rahmen der DDR neben der Landesrundfunkanstalt Berlin-Brandenburg nur soviele Landesrundfunkanstalten entstehen wie wirtschaftlich tragbar. Ganz ausgelassen wurde in dem Beschluß der Bereich der kommerziellen elektronischen Medien, wo nach bisherigen Äußerungen der SPD mit einer Ausweitung privater Frequenzen zu rechnen ist.

Zur Zukunft des DDR-Rundfunks äußerte sich gestern auch der frühere Intendant des WDR, von Sell. Er kritisierte den Entwurf zu einem „Überleitungsgesetz“ für Hörfunk und Fernsehen, den das DDR-Medienministerium vorgelegt hat. Von Sell, Rechtsanwalt in Köln, berät seit Januar die DDR-SPD in Medienfragen. So sorge das Gesetz nicht für die angemessene Staatsferne des Rundfunks, weil die Direktoren für die von der DDR geplanten sechs Landesanstalten vom Ministerpräsidenten berufen werden sollten. Auch bezweifelt von Sell, daß sechs DDR-Anstalten rechnen. Er plädiert für die Schaffung nur einer Anstalt mit starken regionalen Funkhäusern.

kotte/dpa