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Sozialamt muß Integrationshelfer zahlen

Das Bremer Verwaltungsgericht hat im Fall des achtjährigen, behinderten Kindes Thorben Zimmermann entschieden. Danach wird das Sozialamt verdonnert, für das laufende Vorschuljahr dem halbseitig gelähmten Jungen einen Integrationshelfer zu bezahlen. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung wird das Amt außerdem aufgefordert, über den Antrag eines Integrationshelfers für das nächste Schuljahr zu entscheiden. Thorben Zimmermann soll nach diversen pädagogischen Gutachten trotz seiner Behinderung die Grundschule besuchen. Voraussetzung: Das Sozialamt übernimmt eine pädagogische Sonderbetreuung in Höhe von 10 Stunden pro Woche. Das Sozialamt hatte sich bisher geweigert, die entsprechenden Kosten zu übernehmen. ta

Vor Amts- und Oberlandesrichtern hat ein rasender Autofahrer keine Gnade gefunden, der die negativen Einflüsse von Erdstrahlen für seinen Fahrstil verantwortlich machen wollte. Er muß jetzt endgültig und rechtskräftig 900 Mark Geldbuße bezahlen, weil er auf der Autobahn von Hannover nach Hamburg im Horster Dreieck die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 51 Stundenkilometer überschritten hatte. Das Oberlandesgericht Celle wies die Rechtsbeschwerde des 43 Jahre alten Zahnarztes aus Seevetal (Kreis Harburg) gegen ein Urteil des Amtsgerichts Winsen an der Luhe zurück.

Der Autofahrer hatte sich mit dem Argument verteidigt, daß sich unterhalb seiner Schlafstätte eine Wasserader, eine Verwerfung, ein „Curry-Gitter“ und ein „Hartmann-Gitter“ befunden hätten. Das Amtsgericht lud einen Sachverständigen, der meinte: „Eine die Körperfunktion beeinträchtigende Strahlung durch Wasseradern sind nicht meßbar und nachweisbar.“

dpa

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