: Steuerrückvergütung als Schutz für DDR-Produkte
Berlin (dpa/taz) - Eine Steuerrückvergütung in Höhe von etwa fünf Prozent will die DDR zum Schutz von ausgewählten heimischen Waren einführen. Wie Regierungssprecher Gehler in Ost-Berlin mitteilte, will die Regierung nicht länger an der umstrittenen „Importsteuer“ für westliche Konsumgüter festhalten. Die Regierung sehe jedoch die Notwendigkeit eines handelspolitischen Schutzes, so Gehler. Sie denke unter anderem an eine Kürzung der Mehrwertsteuer. Die Steuerrückvergütung in Form einer vorübergehenden Kürzung oder Streichung der Mehrwertsteuer würde laut Gehler zu einer Kostenentlastung bei den Herstellern führen.
Die Liste der Produkte, die vor der westlichen Konkurrenz geschützt werden sollen, umfaßt etwa 33 Warengruppen. Neben anderen Industriegütern werden Textilien, Schuhe, Haushalts und chemische Waren sowie Konsumgüter genannt. Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums plane Ost-Berlin Steuerrückvergütungen im Umfang von 100 bis 200 Millionen DM.
„Wir halten nicht sehr viel davon und können vor solchen Maßnahmen nur warnen“, teilte der Sprecher aus Bonn gegenüber der taz mit. Generell aber widerspreche man den Plänen nicht. Zwar habe die DDR das bundesdeutsche Steuersystem übernommen, eine individuelle Gestaltung einzelner Maßnahmen liege jedoch in den Händen der DDR -Regierung. Im Vergleich mit der ursprünglich geplanten Importsteuer, die eine Verteuerung von Westwaren zu Lasten der DDR-KonsumentInnen bzw. für die DDR-Endverkäufer eine Minderung der Handelsspanne mit sich gebracht hätte, sieht das Bonner Ministerium die neugeplanten Schutzmaßnahmen als „das kleinere Übel“. Auf bundesdeutscher Seite besteht bereits eine „Mehrwertsteuerpräferenz“ für bestimmte DDR -Produkte. Dem Importeur der entsprechenden Waren wird ein elfprozentiger Abzug von der Mehrwertsteuer ermöglicht. Als gesetzliche Grundlage hierfür wurde eine Änderung im Umsatzsteuergesetz beschlossen, die am 1.7.90 mit der Währungsunion in Kraft trat.
kasch
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