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Bundesrat berät Wohnungsnot und Pflegefall-Versorgung

Bonn (ap/dpa) - Die Länder sind sich uneinig über den besten Weg zur Bekämpfung der Wohnungsnot. Der Bundesrat beschloß mit Mehrheit der SPD-regierten Länder, einen Gesetzentwurf Nordrhein-Westfalens in den Bundestag einzubringen, nach dem künftig die Grenze für Mieterhöhungen im Dreijahreszeitraum von 30 auf 15 Prozent gesenkt wird. Staffelmieten, die bestimmte Erhöhungen im Mietvertrag festschreiben, sollen abgeschafft werden. Das Recht auf Eigenbedarfskündigungen soll beschränkt werden. Zudem wird der Bund aufgefordert, in den nächsten Jahren 3,5 Milliarden Mark jährlich für die Förderung von rund 100.000 Sozialwohnungen bereitzustellen. Bayern und Hessen (CDU/CSU-regiert) lehnten den Vorschlag ab.

An die Ausschüsse überwiesen wurden zwei Vorschläge zur Finanzierung altersbedingter Pflegebedürftigkeit. Nach dem Antrag Baden-Württembergs soll jeder ab dem 45. Lebensjahr eine Versicherung abschließen müssen, die eine finanzielle Mindestsicherung im Alter gewährt. Kern der rheinland -pfälzischen Initiative ist demgegenüber eine vom Bund zu finanzierende Bundespflegehilfe. Die Mehrkosten für Bund und gesetzliche Krankenkassen werden darin mit 1,4 Milliarden Mark veranschlagt. Auch wenn heute noch 80 Prozent der rund 2 Millionen Pflegefälle zu Hause betreut würden, so seien die Zukunftschancen für diese Versorgungsart bei einer wachsenden Zahl älterer Menschen nicht sehr günstig, hieß es. Gegen eine Versicherungslösung wandten sich die Vertreter des Saarlands und aus Rheinland-Pfalz. Von seiten der SPD-regierten Länder wurde die Absicherung des Pflegerisikos über eine gesetzliche Pflegeversicherung für alle als Zweig der Sozialversicherung für besser gehalten.

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