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Arzt freigesprochen: Methadon-Behandlung rechtens

Schleswig/Kiel (dpa) - Der umstrittene Kieler Arzt Gorm Grimm, der seit Jahren Drogenabhängige ambulant mit Ersatzdrogen behandelt, wurde vom Berufsgericht für Heilberufe von der Anschuldigung freigesprochen, gegen seine ärztlichen Pflichten verstoßen zu haben. Das Berufsgericht für Heilberufe ist dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht angegliedert.

Diese bereits am 13. Juni ergangene Entscheidung (Az.: BG 5/85) wurde am Samstag von der Pressestelle des Verwaltungsgerichts veröffentlicht. Der wegen seiner Behandlungsmethode von anderen Ärzten angegriffene Grimm mußte sich im Januar 1989 wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung eines Patienten vor Gericht verantworten. Von diesem Vorwurf wurde er allerdings freigesprochen.

Die Ärztekammer hatte 1985 eine Behandlung von Drogenabhängigen mit Ersatzdrogen (Substitutionstherapie) als völlig verfehlt bezeichnet. Das Berufsgericht, das sich aus einem Verwaltungsrichter sowie zwei Ärzten zusammensetzt, wies die Auffassung der Ärztekammer zurück.

Die von Grimm angewandte Therapiemöglichkeit werde inzwischen auch in der BRD als eine von mehreren Behandlungsformen bei Drogenabhängigen akzeptiert.

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