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Neue Verfassung für Gesamt-Berlin erarbeitet

■ Volksabstimmung zur Verfassung bleibt umstritten

Berlin. Eine Verfassung für Gesamt-Berlin liegt jetzt im Entwurf vor. Er basiert im wesentlichen auf der in West -Berlin gültigen Verfassung von 1950, enthält aber auch Elemente der erst am Mittwoch verabschiedeten Ostberliner Verfassung und weitere neue Bestimmungen. Die geänderte Verfassung soll im September im Westberliner Abgeordnetenhaus beschlossen werden und nach Gesamtberliner Wahlen in Kraft treten.

Der von einer Arbeitsgruppe aus je einem Vertreter der SPD, CDU und Alternativen Liste vorgelegte Entwurf fand gestern im Westberliner Parlamentsausschuß „Einheit Berlins“ weitgehende Zustimmung. Da wegen des großen Zeitdrucks nur unerläßliche Punkte neu gefaßt werden konnten, ist ein Artikel aufgenommen worden, der die grundlegende Überarbeitung der Verfassung während der ersten Legislaturperiode des Gesamtberliner Parlaments vorsieht. Keine Einigung wurde darüber erzielt, ob die dann endgültige Verfassung, die mit Zweidrittelmehrheit im Parlament verabschiedet werden muß, zusätzlich durch eine Volksabstimmung legitimiert werden soll, wie es von SPD und AL gewünscht wird.

In dem jetzt vorliegenden Entwurf wurden ebenso wie in der Ostberliner Verfassung, die nach Gesamtberliner Wahlen außer Kraft tritt, Umwelt- und Datenschutz als Staatszielbestimmungen aufgenommen. Das nach der Ostberliner Verfassung mögliche Ausländerwahlrecht und die Fristenlösung für Schwangerschaftsabbrüche wurden nicht übernommen.

Offen blieben am Freitag die Bestimmungen zu den Bezirksparlamenten und Bezirksämtern. SPD und AL wollen „politische Bezirksämter“ einrichten, die nach der politischen Mehrheit besetzt werden.

dpa

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