: Kirchen dürfen Gesetzgeber sein
Kassel (ap) - Kirchen und Religionsgemeinschaften dürfen eigene kirchengesetzliche Regelungen erlassen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel jetzt entschieden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der vom Grundgesetz garantierten Unabhängigkeit der Kirchen. Kirchen sind nach dem Urteil nicht an die staatlichen Gesetze gebunden. Nur wenn sie sich durch den Abschluß von Arbeitsverträgen selbst des staatlichen Rechts bedienen, sind sie auch an die einschlägigen staatlichen Gesetze gebunden. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 5 AZR 84/89).
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