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BRETAG-Mann verurteilt

■ Falscher Ordemann überwies 96.000 Mark /

Das Schwurgericht Bremen hat Rolf S. am Donnerstag wegen Urkundenfälschung, Betrug und Diebstahl zu 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Am 5. Januar 1989 hatte Rolf S. 96.000 Mark vom Konto seines ehemaligen Arbeitgebers, der Bremer Tageszeitung AG, auf sein Sparkonto überwiesen. Auf der Überweisung fälschte er die Unterschriften von Weser -Kurier-Verleger Herbert Ordemann und Vorstandsmitgliedes Uwe Woywod. Rolf S. hatte Pech: Der Verlag bemerkte den Verlust und ließ den Betrag zurückgebuchen.

Rolf S. bestritt vor Gericht die

Fälschung der Unterschriften. Aufgrund der anderen Zeugenaussagen, sah es das Gericht als erwiesen an, daß Rolf S. seinen ehemaligen Arbeitgeber betrügen wollte. Das Gericht urteilte gleichzeitig über eine von Rolf S. vorgenommene Fälschung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungund den Diebstahl einer Flasche Krim-Sekt. Aus all dem wurde eine Gesamtstrafe gebildet, die auf drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muß er 450 Mark an das Arbeitsamt zurückzahlen und 30 mal sechs Sozialstunden leisten.

heuz

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