: Gericht billigt C-Waffen-Transport
■ Bonn rechnet mit Abtransport noch in dieser Woche / Gericht weist Klage gegen den Abtransport zurück / Stopp wegen Sicherheitsmängeln ist „nicht geboten“ / Alarm bei Codewort „Siegfried“
Köln (ap/taz) - Der Beginn des Abzugs der Chemiewaffen soll noch in dieser Woche beginnen, berichtete 'dpa‘ am Sonntag. Die Vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Köln hat am späten Freitag abend den Antrag von zwölf Anwohnern der vermutlichen Transportstrecke abgelehnt, die aufgrund von Sicherheitsbedenken eine einstweilige Anordnung gegen den Abzug erreichen wollten. Ein Stopp ist nach Ansicht der Richter „nicht geboten“, da „die nach dem Stand der Technik erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zur Gefahrenabwehr getroffen“ wurden.
Die Bundesregierung habe in ihrer Stellungnahme die Kritik der Antragsteller über angebliche Sicherheitsmängel „entkräften können“, heißt es in der Gerichtsentscheidung. Die Zuständigkeit der Bundesregierung für den Transport auf der Schiene vom Zwischenlager Miesau bei Kaiserslautern zum Hafen Nordenham bei Bremerhaven erkannte das Gericht aufgrund der Vereinbarung mit der US-Regierung über den Abtransport der 100.000 Giftgasgranaten ausdrücklich an. Die Beförderung der C-Waffen per LKW vom amerikanischen Militärstützpunkt Clausen bei Pirmasens nach Miesau entziehe sich jedoch der deutschen Gerichtsbarkeit. Hierfür seien allein die US-Streitkräfte zuständig, die die Beförderung über die Straße erlaubt hätten.
Das Bundesverteidigungsministerium hatte am Freitag nachmittag erklärt, daß es die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts abwarte, bevor über einen Start des Abtransportes der C-Waffen entschieden werde. Ende des Monats sollen die Giftgasgrananten dann von Nordenham aus zu den Pazifischen Inseln verschifft werden.
Das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel‘ berichtet in seiner heutigen Ausgabe, daß ein Unfall auf dem Transportweg größere Folgen hätte, als bislang eingeräumt wurde. Nach einem internen Schreiben des Verteidigungsministeriums sei die gefährdete Zone 2,1 statt 1,2 Kilometer breit. Alarm werde mit dem Codewort „Siegfried“ ausgelöst. Soldaten und Polizisten, die mit dem flüssigen Gift in Berührung kommen, dürfen danach das verseuchte Gelände ohne ausdrückliche Genbehmigung nicht mehr verlassen. Anderenfalls bestehe die Gefahr, daß auch nicht verseuchtes Gebiet kontaminiert werde.
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