Paradebeispiel diskriminierender Berichterstattung

■ betr.: "Die Bundespost, ein Cheeseburger de Luxe - und der falsche Hunni", taz vom 28.7.90

Betr.: „Die Bundespost, ein Cheeseburger de Luxe - und der falsche Hunni“, von Karl Wegmann;

taz vom 28.7.90

Oben genannter Artikel ist eindeutig frauenfeindlich. Das wird ersichtlich beim Vergleich der Bezeichnungen und Attribute, die der Autor für Frauen verwendet, mit denjenigen, die er für Männer gebraucht. Selbst der Automat findet verbal noch mehr Anerkennung als jede in diesem Text beschriebene Frau. Einwand: Zum Schluß ist von einer „sympathischen Dame“ die Rede.

Darauf läßt sich erwidern, daß, wenn schon mal eine Frau mit dem Attribut „sympathisch“ versehen wird, sie dann gleich zur Dame heruntergekanzelt wird. (...) Sobald wieder der anscheinend zwielichtige, da so selten verwendete Terminus „Frau“ benutzt wird, handelt es sich, wen wundert das, natürlich um eine arme Frau. Frauen, auch sogenannte „kleine“, bellen, stoßen spitze Schreie aus und starren, fahren übers Maul, kreischen und klagen, wohingegen Männer verlangen, behaupten, ordern, sich verteidigen, erzählen, fachsimpeln, erklären.

Sozusagen das Paradebeispiel einer diskriminierenden Berichterstattung, ob fahrlässig oder vorsätzlich beziehungsweise unbewußt oder bewußt, spielt keine Rolle. Oder ist es etwa so, daß Schüsse, die aus Versehen die/den FalscheN treffen, nicht tödlich sind? (...)

C.S. (Name ist der Redaktion bekannt