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Staatsvertrag gegen Tarifautonomie

Frankfurt (ap/taz) - Die Deutsche Postgewerkschaft (DPG) hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen Teile des zweiten Staatsvertrages angemeldet. Die bisher bekannt gewordenen Bestimmungen im Entwurf des Einheitsvertrages zu den Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst verstießen, so der DPG-Vorsitzende Kurt van Haaren, gegen die Tarifautonomie.

In dem geplanten Einigungsvertrag sollten die Möglichkeiten zur Entlassung aus dem öffentlichen Dienst wesentlich erweitert werden. Zugleich würden tarifvertragliche Regelungen beschränkt, die diesen Vertragsbestimmungen entgegenstünden.

In dem Entwurf heißt es, die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst sollten nach den Regelungen des Staatsvertrages gestaltet werden. Entgegenstehende Tarifbestimmungen werden solange aufgehoben, bis eine neue Vereinbarung zwischen den Tarifparteien beschlossen sei. Damit wird vor allem ein Rationalisierungsschutzabkommen zwischen der Postgewerkschaft der DDR und der Deutschen Post der DDR außer Kraft gesetzt, das Entlassungen erschwert.

Der Staatsvertrag dagegen erleichtert Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst und sieht eine dreijährige Probezeit für die Übernahme ins Beamtenverhältnis vor. Die Staatsverhandler halten diese Regelung für notwendig, um politisch be

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