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„Republikaner“ dürfen in der DDR antreten

Bonn (ap) - Die „Republikaner“ dürfen bei der ersten gesamtdeutschen Wahl auch auf dem Gebiet der DDR antreten, obwohl die Volkskammer am 5.Februar ein Betätigungsverbot für die rechtsradikale Partei beschlossen hatte. Das geht aus einer Denkschrift hervor, die am Dienstag als Anlage zum Gesetz über die Ratifizierung des Staatsvertrages zur Durchführung der Wahl veröffentlicht wurde. Danach ist das Verbot nicht mit Artikel5 des Staatsvertrages vereinbar, nach dem alle nicht vom Bundesverfassungsgericht oder vom Obersten DDR-Gericht verbotenen Parteien bei der Vorbereitung der Wahl volle Betätigungsfreiheit genießen. Ein Sprecher des Bonner Innenministeriums bestätigte, daß die Volkskammer jetzt ihren Beschluß revidieren und dafür sorgen müsse, daß im Gebiet der DDR die gleichen Freiheiten für die Parteien herrschen wie in der Bundesrepublik.

Der Staatsvertrag zur Durchführung der Wahl soll in zwei Sondersitzungen des Bundestages am Mittwoch in erster und am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung ratifiziert werden. Parallel dazu wird das Bundeswahlgesetz ausgedehnt auf die noch zu schaffenden Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie auf Ost-Berlin, das aber zusammen mit West-Berlin als ein Land behandelt werden soll.

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