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Hannover soll AKW Lingen II stillegen

■ Bürgerinitiativen: Entzug der Genehmigung ohne Entschädigung möglich

Die niedersächsische Landesregierung könnte die Genehmigung für das umstrittene AKW Lingen II vorläufig zurückziehen. Da gegen die Genehmigung des Reaktors, der seit März 1988 in Betrieb ist, noch immer zwei Klagen anhängig sind, kann die Landesregierung als Aufsichtsinstanz ohne Entschädigung das öffentliche Anhörungsverfahren wiederholen. Das erklärte der Bremer Rechtsprofessor Gerd Winter gestern in Hannover.

Winter vertritt den Niederländer Coen Hamers, einen der beiden Kläger gegen den Lingener

Atomreaktor. Vertreter der niederländischen und emsländischen Bürgerinitiativen erwarten von der rot-grünen Landesregierung eine Neuauflage des Anhörungsverfahren zum AKW Lingen II. Schließlich gehört der Ausstieg aus der Atomenergie zur Koalitionsvereinbarung.

Im ersten Genehmigungsverfahren sind nach Angaben von Rechtsanwalt Winter mehrere wichtige Sicherheitsbedenken von der Fachabteilung des Ministeriums nicht geprüft worden. Völlig außer Acht gelassen worden seien Sicherheitsrisiken, die

durch menschliches Fehlverhalten entstehen könnten.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die Urteilsbegründung sei allerdings ausgesprochen dürftig, sagte Winter. Auf mehrere Klagegründe, wie die unzureichende Sicherung gegen Flugzeugabstürze oder Sicherheitsprobleme wegen des Entsorgungsengpasses, sei das Gericht praktisch nicht eingegangen. Zur Problematik des menschlichen Versagens habe das Gericht einfach dem Kläger die Beweislast auferlegt.

dpa

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