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Geschiedene Mütter können mehr Unterhalt verlangen

Berlin (taz/dpa) - Geschiedene Frauen können mehr Unterhalt von ihrem Ex-Mann verlangen, wenn die gemeinsamen Kinder selbständig geworden sind und er für sie keinen Unterhalt mehr zahlen muß - so der Bundesgerichtshof, der damit seine bisherige Rechtsprechung revidierte. Bislang hatte der Wegfall der Unterhaltszahlungen des Mannes für die Kinder keine Auswirkungen auf die Zahlungen an die Frau.

Der BGH entschied im Falle eines Mannes, der gegen seine geschiedene Frau auf Aufhebung seiner Unterhaltspflichten geklagt hatte, weil seine Ex-Frau nun, da die drei Kinder aus dem Haus seien, ihren Unterhalt selbst verdienen könne. Die Frau jedoch forderte einen Teil des Geldes ein, das der Mann durch den wegfallenden Kinderunterhalt sparte.

Der BGH entschied, es sei aus Sicht der Frau, die nach der Scheidung Kinder versorgte, ungerecht, wenn ihr Unterhalt wegfällt. Schließlich sei ihr mit der Scheidung die „sichere Erwartung“ genommen, „in absehbarer Zukunft einmal über Mittel zu verfügen, um eigene - wegen der Versorgung und Berufsausbildung der Kinder zunächst zurückgestellte Bedürfnisse zu befriedigen“. Das Urteil gilt jedoch nicht für Frauen, die finanziell so gut gestellt sind, daß sie den zusätzlichen Unterhalt nicht für den täglichen Lebensbedarf brauchen. (AZ: XII ZR 73/89)

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