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Die gute Tat

■ Hamburger Gericht kürzte Miete um ein Drittel

Hamburg (dpa) - Hamburger Amtsrichter haben jetzt die Mieteinnahmen eines Hamburger Immobilienbesitzers per Gerichtsbeschluß um fast ein Drittel gekürzt. Das Amtsgericht stellte einen Verstoß des Vermieters gegen Paragraph 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes fest, indem er eine völlig überhöhte Miete verlangt habe. Zulässig sind Mieten, die um 20 Prozent über den Vergleichsmieten liegen. Der Mietshausbesitzer hatte für eine 66 Quadratmeter große Altbauwohnung im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel 980 Mark verlangt. Die Richter kürzten die Miete auf 633 Mark. Ferner muß der Vermieter dem Kläger die seit 1988 überzahlten Beträge in Höhe von rund 3.900 Mark zurückzahlen. Gegen das Urteil hat er Berufung eingelegt. Grundlage des Gerichtsbeschlusses ist die zum Zeitpunkt der Vermietung bestehende Knappheit an Dreizimmerwohnungen. (Az. : 48 C 307/89)

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