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Rosbach-Prozeß: BAW abgeblitzt

Karlsruhe/Frankfurt (taz) - Die Haftstrafen im sogenannten Rosbach-Verfahren gegen Ali J., Michael D. und Bernhard R. wegen Brandstiftung sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf am Freitag die Revision der Bundesanwaltschaft gegen ein Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt.

Michael D. und Bernhard R. waren im Juni 1989 vom Staatsschutzsenat am OLG Frankfurt zu fünf Jahren, Ali J. zu sechs Jahren Haft wegen Brandstiftung verurteilt worden. Der 5. Strafsenat sah es als erwiesen an, daß die drei am 1. März 1988 einen Brandanschlag auf eine Renault-Niederlassung in Rosbach verübten. Laut Bekennerschreiben war die Aktion eine Unterstützung für die damals hungerstreikenden Gefangenen der französischen Action Directe. Eine Verurteilung wegen „Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“, wie es in der Anklage hieß, lehnte der Senat ab. Die Bundesanwaltschaft hatte Revision eingelegt, weil ihrer Meinung nach der Vorwurf des 129a ausreichend belegt sei.

M. B.

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