: Entlassung bei Arbeitsunfähigkeit ist im Einzelfall zulässig
Kassel (ap) - Arbeitnehmer können bei häufiger Arbeitsunfähigkeit entlassen werden, wenn der Arbeitgeber durch die Lohnfortzahlungskosten erheblich belastet wird. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Kassel in der Regel dann, wenn der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer jährlich Lohnfortzahlungskosten für mehr als sechs Wochen aufwenden muß und die weiteren Kosten für den Arbeitgeber unzumutbar sind. Dabei muß nach der höchstrichterlichen Entscheidung jedoch berücksichtigt werden, ob die Erkrankungen des Arbeitnehmers auf betriebsbedingte Ursachen wie beispielsweise einen ungünstigen Arbeitsplatz sowie besonders schwere Arbeit oder auf Arbeitsunfälle zurückzuführen sind. Außerdem ist bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits besteht, und wie lange es in der Vergangenheit störungsfrei verlaufen ist. Wenn auch bei vergleichbaren Arbeitskollegen die Krankheitsquote besonders hoch ist, dann kann nur eine erheblich höhere Krankheitsquote die Kündigung rechtfertigen. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 2AZR580/89)
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