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Nußbaum, ungerächt

■ Wie dick war der Gefällte? Abholzer zahlt halbes Bußgeld

Ein kleiner Makel liegt auf der eigentlich so erfolgreichen Karriere von Hans-Eberhard Georg H., Ingenieur und geschäftsführender Gesellschafter verschiedener Bauunternehmen. Er soll sage und schreibe 600 Mark Bußgeld bezahlen, weil er bei der Planung einer seiner zahlreichen Bauobjekte ein paar Bäume, unter anderem einen Nußbaum, abholzen ließ. Hans-Eberhard H. ist empört und erhebt Einspruch.

Was seien schon die paar Bäume, die er in den letzten fünf Jahren so nebenbei habe verschwinden lassen, gegen sein gesellschaftliches Engagement. Über 600 Wohnungen habe er immerhin in diesem Zeitraum bauen lassen. Außerdem seien ja wohl jetzt, wo die DDR angeschlossen wird, ganz andere Probleme zu lösen. Richter, Staatsanwalt und Verteidiger nicken verständnisvoll. Tja, man habe schon seine liebe Not.

Bei dem gemütlichen Pläusch

chen hätten die Herren beinahe vergessen, warum sie sich in so hohem Hause versammelt hatten. Doch da kam die Stunde des Verteidigers. „Also wir meinen, der Betrag müßte mindestens halbiert werden, besonders deshalb, weil ja der eigentliche Umfang des

Baumes nicht mehr genau festzustellen ist.“ Nach der Bremer Baumschutzverordnung bedarf nur das Abholzen von Bäumen ab einem Umfang von 80 cm einer Genehmigung. Richter und Staatsanwalt tauschen fragende Blicke aus. Achselzucken auf Sei

ten des Staatsanwalts. „Wenn sie meinen und der Herr Köhler vom Umweltsenat nichts dagegen hat? “. Er hatte nicht. Flugs wurden die beiden vorgeladenen Zeugen über das Hausmikrofon nach Hause geschickt. Sitzung beendet. b

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