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Nicht verfassungskonform

■ betr.: "Marine im Golf Gefahr für Koalition?", taz vom 18.8.90

betr.: „Marine im Golf Gefahr für Koalition?“, taz vom 18.8.90

Ich erinnere mich noch an die Tage, da ich an meiner Begründung zur Kriegsdienstverweigerung (KDV) arbeitete. Tiefgreifend beschäftigte ich mich mit der Thematik und mit Situationen, in die ich rein theoretisch geraten könnte. Und: Weil das Grundgesetz (GG) es vorsieht, daß militärische Streitkräfte im Verteidigungsfall aktiviert werden können, war der Inhalt meiner Gedanken zur KDV ausschließlich dieser fiktive Verteidigungsfall; denn: Die Bundeswehr ist eine Einrichtung, die im Kriegsfall den Feind abwehren und das eigene Land vor ihm (dem Feind) schützen soll (was auf das Gebiet der Nato-Mitgliedstaaten ausgeweitet ist - Abkommen gem. Art. 24 GG).

Um so weniger sehe ich die Agitationsweise unseres Bundeskanzlers, der Marinesoldaten in das Golf-Krisengebiet beordern will, als verfassungskonform an. Mag sein, daß Herr Dr. Helmut Kohl den Verfassungsauftrag nicht verstanden hat...?

Jens Westphal, Hamburg (BRD

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