: Kein Erfolg bei Grundstücksklage wegen Republikfluchtgesetz
Berlin. Der Kleinmachnower Klaus-Jürgen Warnick darf auf seinem Grundstück weiterbauen. Das Potsdamer Bezirksgericht wies gestern den Antrag eines Westberliners auf einstweilige Anordnung eines Baustopps in 2. Instanz zurück. Das Gericht berief sich darauf, daß die 1952 in der DDR in Kraft getretene Verordnung, nach der Grundstückseigentum von Republikflüchtigen in staatliche Verwaltung übergeht, zur Zeit noch in Kraft sei. Der Antragsgegner habe damit rechtmäßig einen Überlassungsvertrag mit der Kommunalen Wohnungsverwaltung abgeschlossen, der ihn auch dazu berechtigte, Veränderungen am Grundstück vorzunehmen. Warnick war dabei, sein Dach auszubauen, da es „reingeregnet“ habe. Diesen letzten Ausbau wollte ihm der Westberliner Eigentümer Finke gerichtlich untersagen, damit er nicht noch höhere Schadenersatzforderungen an den derzeitigen Nutzer Warnick zahlen müsse, wenn ihm das Eigentum endgültig zufalle. In Kleinmachnow wurden für rund 400 Grundstücke Überlassungsverträge abgeschlossen, die den Besitzer in allen Rechten und Pflichten wie einen Eigentümer stellen. DDR-weit sollen es mehrere 10.000 solcher Verträge geben.
dpa
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