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Einigungsvertrag: Staatshaftung bei Grunderwerb in der DDR

Berlin (dpa) - Der Entwurf des Einigungsvertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik sieht eine Staatshaftung beim Erwerb von Grund und Boden in der DDR vor. Das teilte DDR-Verhandlungsführer Günther Krause (CDU) am Montag bei einer Regierungspressekonferenz in Ost-Berlin mit. Eine Staatshaftung soll in den Fällen zum Tragen kommen, in denen Boden gekauft wird, ohne daß die Eigentumsfrage schon geklärt ist. Nach den Worten Krauses konnte sich die DDR bei den Verhandlungen zum Einigungsvertrag ferner in der Frage einer künftigen Verwendung des Vermögens der DDR-Treuhandanstalt durchsetzen. Danach soll dieses Vermögen in erster Linie zur Finanzierung der Strukturanpassung der DDR verwendet werden. Die Ergebnisse der Bodenreform der DDR von 1946/47 seien im derzeitigen Entwurf des Einigungsvertrages gesichert. Übrigbleibende Gelder sollen in eine Haushaltssanierung einfließen oder für verbriefte Anteilrechte von Arbeitnehmern zur Verfügung stehen. Wie Krause weiter mitteilte, wird in einer Anlage die künftige Wirtschaftspolitik für das Gebiet der heutigen DDR geregelt.

Krause bestätigte, daß für Investitionen in den künftigen fünf DDR-Ländern eine Förderungspräferenz von 33 Prozent vorgesehen ist. Ausgehandelt worden seien ferner für 1991 eine 55prozentige Beteiligung der Länder an der Umsatzsteuer, die bis 1995 um jeweils fünf Prozent im Jahr aufgestockt werde.

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