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Umweltministerium: Störfälle in Obrigheim nicht verheimlicht

Stuttgart (dpa) - Baden-Württembergs Umweltministerium hat entschieden bestritten, „bewußt“ gegen die Meldepflicht bei Störfällen im AKW Obrigheim verstoßen zu haben. Grünen -Landtagsfraktionschef Schlauch hatte der Landesregierung unter Berufung auf das Darmstädter Öko-Institut vorgeworfen, eine Reihe von Störfällen in Obrigheim aus den 70er und 80er Jahren nicht an die zuständigen Behörden in Bonn gemeldet zu haben.

Das Ministerium betonte, für die Störfallmeldungen gebe es erst seit 1975 einheitliche, vom Bund festgelegte Kriterien. Auf Vorkommnisse vor diesem Zeitraum könnten daher die neuen Meldekriterien nicht angewandt werden. Doch auch diese Vorkommnisse seien - sofern sicherheitstechnisch relevant dem zuständigen Bundesministerium mitgeteilt worden, „wenn auch nicht in der formalen Weise, wie dies jetzt geregelt sei“.

Der letzte laut Öko-Institut nicht gemeldete Störfall vom 30. März 1984 ist nach Angaben des Umweltministeriums damals „als nicht meldepflichtig“ eingestuft worden. Allerdings betont das Öko-Institut, dieselbe Störung wie in Obrigheim Ausfall einer Hauptkühlmittelpumpe mit Reaktorschnellabschaltung - sei im selben Jahr aus den AKWs Unterweser und Brunsbüttel nach Bonn gemeldet und auf der offiziellen Liste der Gesellschaft für Reaktorsicherheit verzeichnet worden.

Obrigheim, das älteste kommerzielle Atomkraftwerk der Bundesrepublik, ist derzeit bis zum 31. August stillgelegt. Ministerpräsident Lothar Späth hatte Ende Mai die dreimonatige Stillegung nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim veranlaßt. Das Gericht war zu dem Schluß gekommen, daß für den seit 1968 in Betrieb befindlichen Reaktor keine ausreichende atomrechtliche Genehmigung vorliegt.

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