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Geld für Kinderkrippen bis Juli 1991

Berlin (afp) - Die Kindergärten und Krippen in der DDR werden nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages bis Juli 1991 durch den Bund finanziert. Dadurch könnten vorerst alle Einrichtungen bestehen bleiben, erklärte DDR -Familienministerin Christa Schmidt (CDU) gestern in Berlin. Ab Mitte nächsten Jahres werden die DDR-Kommunen als Träger zuständig sein, so daß eine stufenweise Erhöhung der Tagessätze für einen Krippenplatz unumgänglich sei. Als fortgeltendes DDR-Recht ohne zeitliche Eingrenzung sei der Paragraph 175 im Einigungsvertrag festgeschrieben. Im Gegensatz zu bundesdeutschem Recht ist danach in der DDR homosexueller Verkehr auch für Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt. Nach dem Beitritt solle ein gesamtdeutsches Parlament darüber befinden. Noch in diesem Jahr sollen in der DDR 100 Sozialstationen anerkannt und gefördert werden. Der Bund werde dafür eine Anschubfinanzierung von 18 Millionen Mark zur Verfügung stellen. Schmidt verwies besonders auf die Regelungen für Alleinerziehende und Mütter im Einigungsvertrag. Für die Babybetreuung habe der Bund bis Ende 1991 insgesamt 3,6 Milliarden Mark zugesagt. Auch die Pflege erkrankter Kinder werde bis Mitte nächsten Jahres weiter unterstützt, über eine Verlängerung der Frist werde diskutiert. Bis Ende 1992 soll der Kündigungsschutz für Alleinerziehende mit Kindern bis drei Jahre bestehen bleiben.

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