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Ausländerwahlrecht soll vor das Bundesverfassungsgericht

West-Berlin. Die Westberliner CDU will das Gesetz über das kommunale Wahlrecht für Ausländer in der Stadt vor das Verfassungsgericht bringen. CDU-Fraktionsvorsitzender Diepgen begründete diesen Schritt damit, daß das kommunale Ausländerwahlrecht gegen Grundgesetz und Berliner Verfassung verstoße. Das mit der Mehrheit von SPD und AL beschlossene Gesetz sieht vor, daß sich in Berlin lebende Ausländer an der Wahl zu den BVVs beteiligen können. CDU und die rechtsradikalen „Republikaner“ hatten bei der letzten Parlamentssitzung gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Diepgen erklärte, daß das Ausländerwahlrecht die Integration behindere. Es entfalle ein weiterer Anreiz für Ausländer, die auf Dauer in Deutschland leben wollten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Rechte und Pflichten eines Staatsbürgers gehörten aber unmittelbar zusammen. Aufgrund alliierter Vorbehalte können Westberliner das Bundesverfassungsgericht bislang nicht zur Klärung von Rechtsfragen anrufen.

ok/dpa

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