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Steuerkarten anfordern

■ Lohnsteuerberechnung ab 1991 - Wie geht das?

Berlin (adn) - Ab 1991 erfolgt die Lohnsteuerberechnung auf der Grundlage von Lohnsteuerkarten. Vordrucke dieser Lohnsteuerkarten sind von den Arbeitgebern bis zum 10. September 1990 bei dem für den Betrieb zuständigen Finanzamt anzufordern. Die Arbeitgeber haben die Personalien der Arbeitnehmer einzutragen und sie diesen bis 1. Oktober 1990 auszuhändigen.

Aufgabe der Arbeitnehmer ist es nach Angaben des Ministeriums, die Lohnsteuerkarte der Meldebehörde am Hauptwohnsitz vorzulegen. Mitzubringen sind Personalausweis, Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung und - soweit zutreffend - Zahlungsnachweis für unterhaltsberechtigte Kinder und Behindertenausweis.

Die Meldebehörde (derzeit die zuständige VP-Meldestelle) trägt unter anderen die bescheinigte Steuerklasse und, sofern beide Ehepartner berufstätig, des Ehegatten, die Zahl der Kinder und deren Zuordnung sowie die Kinderfreibeträge ein. Auch Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers und ein eventueller Pauschalbetrag für Behinderte sind aufzuführen.

Dem Arbeitnehmer wird ein Informationsheft zu den Neuregelungen mit der Übergabe der bestätigten Lohnsteuerkarte ausgehändigt. Die Steuerkarte ist nach Bestätigung durch die Meldebehörde vom Arbeitnehmer unverzüglich wieder dem Arbeitgeber zu übergeben.

Behinderte, für die ab 1. 1. 1991 neue Einstufungen der Behindertengrade für die Steuerermäßigung zur Anwendung kommen, werden gebeten, sich umgehend bei der zuständigen regionalen Verwaltungsbehörde des Gesundheits- und Sozialwesens zu melden, damit dies bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt werden kann. Weitere Auskünfte sind auch bei den Finanzämtern erhältlich.

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