: Ermittlungen
■ Gewerkschafts-Holding BGAG weist Vorwürfe zurück
MIT COOP AUF DU UND DU
Frankfurt (dpa) - Die Gewerkschafts-Holding BGAG hat den Verdacht der Frankfurter Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Coop AG seien falsche Angaben in den Bilanzen gemacht worden. Da die BGAG seit Ende 1984 nur mit 39 Prozent am Grundkapital der Coop AG beteiligt war, sei das Handelsunternehmen „zu Recht nicht in den Konzernabschluß der BGAG einbezogen“ worden. Nach Darstellung der BGAG war die Genossenschaftliche Zentralbank AG (GZB) in Basel seit 1980 die Mehrheitsaktionärin der Coop Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH (GfH). Diese hielt Ende 1984 33 Prozent des Coop-Kapitals. Zwischen der GZB und den gewerkschaftseigenen Unternehmen hätten keine Beteiligunsgverbindungen bestanden. Ebensowenig hätten Treuhandvereinbarungen zwischen der BGAG und der GZB existiert. Da die Schweizer Bank ihre Beteiligungsrechte an der Coop Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH nach „freiem Ermessen“ ausgeübt habe, seien die Coop-Aktien nicht der BGAG zuzurechnen.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen im Fall Coop auf den kompletten Aufsichtsrat der Gewerkschafts -Holding BGAG ausgeweitet, der vor 1985 im Amt war. Dazu gehören auch der frühere und amtierende DGB-Chef Ernst Breit und Heinz-Werner Meyer sowie die ÖTV-Vorsitzende Monika Wulf -Matthies.
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